Arbeitsordnung des Arbeitskreises
der Umweltbeauftragten in den Krankenhäusern der Länder Berlin und Brandenburg
Präambel
Die Erhaltung und der Schutz der Umwelt haben im Bereich des Gesundheitswesens einen besonderen Stellenwert, denn Umweltschutz ist Gesundheitsvorsorge
Deshalb stellen sich in den Ländern Berlin und Brandenburg immer mehr Krankenhäuser dieser Herausforderung und benennen Umweltbeauftragte oder andere Personen, um die sich aus der Thematik ergebenden Aufgaben zu lösen.
Unser Ziel ist es, gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Gesundheits- und Umweltschutz in den Abläufen der Krankenhäuser zu gestalten.
§ 1 Ziele /Aufgabenstellung
Der Arbeitskreis schließt sich mit dem Willen zusammen, miteinander zu arbeiten, um Erfahrungen, Wissen und Kenntnisse auszutauschen, ökologische Problemen und Fragestellungen in Krankenhäusern deutlich zu machen, Lösungen innerbetrieblich voranzutreiben und außerbetrieblich zu fördern.
§ 2 Aufgabenstellung
Als Aufgabe sehen wir die Verbesserung des Umweltschutzes in den Krankenhäusern in Berlin und Brandenburg. Das können wir erreichen durch:
- Kontinuierlichen Erfahrungsaustausch (Wissenstransfer)
- Bearbeitung gemeinsamer Projekte
- Konstruktive Zusammenarbeit mit den landes- und bundesweiten Arbeitsgruppen und Kommissionen, die die Förderung des Umweltschutzes in Krankenhäusern zum Ziel haben
- Organisation des Informationsflusses
- Erarbeitung von Empfehlungen zu Fragen des Umweltschutzes im Krankenhaus
§ 3 Mitglieder
Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus Umweltschutzbeauftragten und benannten Personen aus Gesundheitseinrichtungen, die mit der Lösung von Umweltaufgaben betraut sind (Hygiene, Arbeitsschutz, Abfall, Gefahrgut, Gefahrstoffe, Gewässerschutz usw.) zuständigen Mitarbeitern der Senatsverwaltung bzw. Landesbehörden und der Krankenhausgesellschaften. Die Mitglieder beteiligen sich aktiv am Arbeitskreis.
§ 4 Vorsitz
Der Arbeitskreis bestimmt einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. Der Vorsitzende: bereitet die Sitzungen des Arbeitskreises vor, eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen, vertritt den Arbeitskreis auf Bundesebene und regelmäßige Treffen der Länderarbeitskreise. informiert darüber in jeder Arbeitskreissitzung.
§ 5 Projektgruppen
Zur Bearbeitung von Spezialthemen kann der Arbeitskreis Projektgruppen bilden. Diese organisieren sich selbst und benennen einen Sprecher, der dem Arbeitskreis regelmäßig über den Stand der Arbeitsergebnisse der Projektgruppe berichtet.
§ 6 Sitzungen/Fachveranstaltungen
Der Vorsitzende beruft den Arbeitskreis mindestens 2 x jährlich, spätestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin unter Nennung der Tagesordnung ein. Die Sitzungen finden nach Absprache in verschiedenen Einrichtungen statt. Die Sitzungen sind nicht öffentlich Darüber hinaus werden öffentliche Fachforen zu aktuellen Themenstellungen durchgeführt.
§ 7 Niederschrift
Über jede Sitzung wird eine Ergebnisniederschrift gefertigt, die die Anwesenheit dokumentiert und diskutierte Empfehlungen und Beschlüsse festhält. Die Niederschriften werden abwechselnd von allen Mitgliedern des Arbeitskreises gefertigt und den Mitgliedern spätestens zwei Wochen nach der Sitzung zugestellt.
§ 8 Gäste
Nach Abstimmung mit dem Vorsitzenden können Gäste an den Sitzungen des Arbeitskreises teilnehmen (Fachvorträge oder Fachkompetenz zu ausgewählten Themen).
§ 9 Beschlüsse
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.