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Vertiefungsseminar
"Der Abfallbeauftragte in Gesundheitswesen und Forschung"


Ort: Berlin

Nach den Vorgaben des Abfallrechts müssen Erzeuger, bei denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, einen Abfallbeauftragten stellen. In der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBetrbV) werden hierbei u. a. Krankenhäuser und Kliniken genannt. Der Rahmen der Bestellpflicht ist in § 54 KrW-/AbfG definiert.

Formell ist die Bestätigung der Fachkunde gemäß § 55 Abs. 3 KrW-/AbfG bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung noch nicht möglich. Durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Berlin wird dieses Seminar zur Vermittlung der Fachkunde anerkannt (Mitteilung der Abteilung II C vom 19.04.2007).

Den Teilnehmern wird durch Vorträge, Übungen, Diskussionen und Beispiele aus der Praxis das Aufgabengebiet und die Fachkunde vermittelt, welche im Hinblick auf das Abfallrecht und angrenzender Rechtgebiete die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben als Abfallbeauftragte ermöglicht. Die Inhalte sind speziell auf die Abläufe in Labor und Krankenhaus abgestimmt.

Der Veranstalter Rhenus eonova ist als innerbetrieblicher Logistikdienstleister in Klinik und Forschung langjährig erfahren sowohl in der praktischen Umsetzung von Abfallwirtschaftskonzepten als auch im Betrieb der Abfallwirtschaft und stellt für Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen und Entsorgungsunternehmen Abfall- und Gefahrgutbeauftragte.

Zum Nachweis der vermittelten Fachkunde erhalten die Teilnehmer des Basis- und des Vertiefungsseminars jeweils ein Zertifikat.

Kontakt:
Tel.: +49 (0) 30 - 351 99 957
Fax: +49 (0) 30 - 351 99 955
E-Mail: bfa-seminarrhenus-eonova.de
www.rhenus-eonova.de

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